- Wert der
Angelegenheit
- Aufwand
-
Schwierigkeitsgrad
-
Sachverhalt (Anwendung deutschen oder ausländischen Rechts)
-
Spezialwissen
-
Haftungsrisiko
- Bedeutung für den Auftraggeber
-
Wirtschaftliche Verhältnisse des Auftraggebers
nach dem Streitwert, d.h. der Höhe des Wertes des streitigen
Sachverhalts. Der
Streitwert einer gerichtlichen Auseinandersetzung
wird
regelmäßig vom Gericht
festgesetzt. Dies hat zur Folge, dass die gleiche Tätigkeit in
einer
Angelegenheit umso teurer ist,
je höher der Streitwert ist.
(soweit das RVG
dies nicht ausnahmsweise und ausdrücklich zulässt).
Erfolgshonorare und / oder
Erfolgsbeteiligungen
(quota litis) sind, anders als in den meisten
angel-sächsischen Ländern, zur Zeit noch gesetzlich
verboten.
Pauschal-/Zeithonorar
Im außergerichtlichen
Bereich räumt das RVG ausnahmsweise
die Möglichkeit ein, von der streitwert-orientierten
Festlegung
der Honorare abzuweichen und Pauschal - und / oder Zeitvergütungen zu
ver-einbaren. Diese
dürfen im Einzelfall unter
bestimmten Voraussetzungen sogar
niedriger sein als
die gesetzlichen Gebühren. Entscheidend sind bei einer solchen
Abweichungen die
genaue Festlegung der vom Auftraggeber erwarteten Dienstleistung unter
Berücksichtigung des Aufwandes
und des Haftungsrisikos des
Dienstleistenden.
ausgehandelte Lösung möglich. Sie
wird allerdings erst mit Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung bindend.
- Eine
Pauschalhonorarvereinbarung erscheint oft dann sinnvoll, wenn die
Tätigkeit auf eine eingrenzbare Zeit oder
projektbezogen erforderlich
- eine
Honorierung nach Aufwand kann dann vereinbart werden, wenn wieder-
kehrende
Beratungen, bezogen auf den
jeweiligen Einzelfall, notwendig sind
oder
wenn eine auf Dauer angelegte
Vertragsbeziehung angestrebt wird, die in
der Erbringung von Beratungsdiensten im außergerichtlichen Bereich abzielt.
Erstberatung
Für eine Erstberatung wird
ein Honorar von 190,00 €
zuzüglich Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer erhoben, falls
nicht ein
höheres
Honorar schriftlich vereinbart wird.
Köln 2008, Rechtsanwalt Dücker